Wasser ist Leben
Unser Wasser ist getestet
Hohe Qualität zu fairen Preisen

Sicherheitschlorung wird in Bälde eingestellt!

Voraussichtliches Ende der Sicherheitschlorung im Laufe der KW 43

Aufgrund der mikrobiologischen Verunreinigung wurde das in unserem Grundwasserwerk Buch gewonnene Wasser einer Chlorung unterzogen. Die genommenen Proben weißen keine Auffälligkeiten mehr auf. Es handelt sich lediglich um eine Sicherheitschlorung.

Wir freuen uns, dass der Einbau der neuen UV-Anlagen in unserem Grundwasserwerk begonnen hat und diese nächste Woche in Betrieb gehen können.

Die Sicherheitschlorung unseres Wassers wird daher voraussichtlich im Laufe der KW 43 eingestellt.


Amtliche Bekanntmachung - Satzungsänderung

Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss
an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung-WVS)
des Zweckverbandes Haslach Wasserversorgung,
Sitz: Tettnanger Str. 6, 88099 Neukirch,
vom 19. Juli 2024


 

Auf Grund von § 5 des Gesetzes über Kommunale Zusammenarbeit (GKZ) und der §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie der §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat die Verbandsversammlung am 19. Juli 2024 folgende Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung des Zweckverband Haslach Wasserversorgung  vom 07.10.2013, geändert durch Satzung vom 14.12.2016, geändert durch Satzung vom 27.11.2018, zuletzt geändert durch Satzung vom 19.11.2020, in Kraft seit 01.01.2021

§ 1
 

§ 23 (Ablesung) erhält folgende Neufassung:
 

(1)     Die Messeinrichtungen werden von Beauftragten des Zweckverband Haslach Wasserversorgung oder auf dessen Verlangen vom Anschlussnehmer selbst abgelesen. Dieser hat dafür Sorge zu tragen, dass die Messeinrichtungen leicht zugänglich sind. Der Verband kann sich zur Übermittlung der Daten auch elektronischer Medien bedienen.
(2)     Solange der Beauftragte des Verbandes die Räume des Anschlussnehmers nicht zum Ablesen betreten kann, darf der Verband den Verbrauch auf der Grundlage der letzten Ablesung schätzen; die tatsächlichen Verhältnisse sind angemessen zu berücksichtigen.
(3)     Der Verband setzt grundsätzlich digitale Messeinrichtungen mit Funkmodul (Funkwasserzähler) ein, um den Wasserverbrauch zu ermitteln. Diese werden nach Bedarf und am Jahresende elektronisch ausgelesen.
(4)     Der Verband ist berechtigt, mit Hilfe der Funkwasserzähler verbrauchsbezogene und trinkwasserhygienisch relevante Daten zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten. Es dürfen insbesondere folgende Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet werden:
        - Zählernummer
        - Aktueller Zählerstand
        - Verbrauchssummen für Tage, Wochen, Monate und Jahre
        - Durchflusswerte
        - Die Wasser -und Umgebungstemperatur für bestimmte Zeitpunkte
        - Betriebs -und Ausfallzeiten
        - Speicherung von Alarmcodes (z.B. Leckage – oder Rückflusswerte)

Die in einem Funkwasserzähler gespeicherten Daten dürfen durch Empfang des Funksignals turnusmäßig (mindestens einmal im Jahr) ausgelesen werden, soweit dies zur Abrechnung oder Zwischenabrechnung erforderlich ist. Sie dürfen in gleicher Weise anlassbezogen ausgelesen werden, soweit dies im Einzelfall zur Abwehr von Gefahren für den ordnungsgemäßen Betrieb der Wasserversorgung als öffentliche Einrichtung des Verbandes erforderlich ist.

Zu anderen Zwecken ist eine Auslesung der gespeicherten Daten, auch durch Empfang des Funksignals, nicht zulässig. Ausgelesene Daten dürfen nur zu den genannten Zwecken genutzt oder verarbeitet werden. Die im Funkzähler gespeicherten Daten müssen nach spätestens 500 Tagen gelöscht werden.
 

(5)       Dem Einsatz des Funkmoduls kann der Anschlussnehmer schriftlich widersprechen. Mechanische sowie digitale Messeinrichtungen mit ausgeschaltetem Funkmodul werden von Beauftragten des Verbands oder vom Anschlussnehmer mindestens jeweils zum Jahresende abgelesen bzw. ausgelesen.



§ 2

Inkrafttreten


Diese Satzung tritt am 01. August 2024 in Kraft.


§ 3
 

Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften


Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich gegenüber dem Zweckverband Haslach Wasserversorgung geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

 

Ausgefertigt!
Neukirch, 19.07.2024
Verbandsvorsitzender

gez.
Reinhold Schnell
Bürgermeister

Die vollständige Wasserversorgungssatzung finden Sie hier



Haslach Wasserversorgung Zweckverband

Herzlich Willkommen auf unserer Internetseite.

Der Zweckverband Haslach-Wasserversorgung ist in sieben Verbandsgemeinden für die Trinkwasserversorgung zuständig. In den Gemeinden Amtzell, Bodnegg, Vogt und Wangen im Allgäu im Landkreis Ravensburg, sowie Meckenbeuren, Neukirch und Tettnang im Bodenseekreis werden insgesamt ca. 23.350 Menschen mit Trinkwasser versorgt. 

» Das Versorgungsgebiet
» Wasserabgabemengen / Einwohnerzahlen
 



Information nach §45 der Trinkwasserverordnung

Stabile Preise 2024

Trotz deutlich gestiegener Kosten bleiben Wasserzins und Grundgebühr für das Jahr 2024 weiterhin stabil bei 1,63€ netto  je Kubikmeter Wasserbezug und 3,00 € Grundgebühr im Monat.

Zum 01.01.2023 lag der Wasserpreis in Baden-Württemberg bei durchschnittlich 2,84 € brutto (Mischpreis aus Grundgebühr und Gebühr je Kubikmeter Wasserbezug bei einem 4-Personen-Haushalt). Dieser Referenzpreis liegt bei uns derzeit bei 2,00 € brutto je Kubikmeter, oder 0,002 € pro Liter und damit 84 Cent unter dem Landesdurchschnitt. Bei der Berechnung gehen wir von einem durchschnittlichen Wasserverbrauch von 150m³ für einen 4-Personen-Haushalt aus.

Qualität unseres Trinkwassers

Hier können Sie die detailierten Trinkwasseruntersuchungen für die entsprechenden Verbandsgemeinden sowie eine entsprechende Zusammenstellung aller Verbandsgemeinden einsehen.

Der Zweckverband Haslach Wasserversorgung gewinnt sein Wasser in drei Wassergewinnungsanlagen.

Das Grundwasserwerk Buch befindet sich in der Gemeinde Bodnegg. Das Grundwasserwerk Damoos, sowie die Quelle Rohrmoos befinden sich in Vogt.

Dabei gilt: Das gewonnene Grundwasser ist natürlich rein und muss nicht aufbereitet werden.

Laut Verordnung sind wir verpflichtet darauf hinzuweisen, dass Bleileitungen verboten sind und bis zum 12.01.2026 alle Bleileitungen und auch Teilstücke zu entfernen oder stillzulegen sind. Nach unserem Kenntnisstand sind keine Bleileitungen mehr in unserem Verbandsgebiet verbaut.




NOTDIENST

Wir sind rund um die Uhr für Sie da. Bei Störungen in der Wasserversorgung wählen Sie bitte folgende Telefonnummer:

  0800 - 300 3 999

Öffnungszeiten

Montag - Freitag:
8:00 bis 12:00 Uhr