07528 - 920 960 | Störungshotline 0800 300 3 999
Nachrichten Archiv
Haslach-Wasserversorgung beendet Sicherheitschlorung
Rückkehr zum Normalbetrieb in der Trinkwasserversorgung
Neukirch, 8. November 2024
Der Zweckverband Haslach-Wasserversorgung freut sich, das Ende der Sicherheitschlorung und die Rückkehr zum Normalbetrieb bekanntgeben zu dürfen und bedankt sich bei seinen Wasserabnehmern für die Geduld und das entgegengebrachte Verständnis.
In den zurückliegenden Wochen und Monaten war die Trinkwasserversorgung in Teilen des Versorgungsgebietes des Zweckverbands Haslach-Wasserversorgung wegen einer mikrobiologischen Verunreinigung mit Einschränkungen verbunden. Zwischenzeitlich konnte eine moderne und sehr zuverlässig arbeitende Desinfektionsanlage mit ultraviolettem Licht (UV-Anlage) in Betrieb genommen werden. Die natürliche Beschaffenheit des Trinkwassers wird dadurch nicht verändert. Die bislang bestehende Sicherheitschlorung wurde beendet und die Trinkwasserversorgung konnte auf Normalbetrieb umgestellt werden. Das Leitungswasser entspricht nun wieder überall im gesamten Versorgungsgebiet in vollem Umfang den strengen Anforderungen der deutschen Trinkwasserverordnung und kann wie gewohnt, in bester Qualität verwendet werden.
Anfang Juni war es im Fassungsbereich des Grundwasserwerks Buch auf Gemarkung Bodnegg, im Zusammenhang mit den starken Niederschlägen zu einer geringen mikrobiologischen Verunreinigung gekommen. Vorsorglich wurde für einen kurzen Zeitraum ein Abkochgebot für die betroffenen Versorgungsgebiete ausgesprochen und sofort mit einer umfangreichen Netzspülung und Sicherheitschlorung begonnen. Obwohl die schwache Keimbelastung im Tiefbrunnen schon nach wenigen Tagen nicht mehr messbar war, hat man sich aus Sicherheitsgründen dazu entschieden eine UV-Anlage dauerhaft zu installieren. Zur Überbrückung des Zeitraums bis zur Lieferung und Inbetriebnahme dieser Anlage, wurde auf Empfehlung der beiden zuständigen Gesundheitsämter in Friedrichshafen und Ravensburg, die Sicherheitschlorung im Grundwasserwerk Buch vorübergehend beibehalten.
Um sich den Herausforderungen des Klimawandels und den zu erwartenden verschärften Wetterereignissen wie Starkregen mit Überflutungen usw. zu stellen, erarbeitet der Zweckverband momentan eine Strategie, um seine Wassergewinnungsanlagen vor solchen Extremereignissen optimal zu schützen und derartige Unfälle in Zukunft gänzlich auszuschließen. Um ein optimales Maß an Versorgungssicherheit zu garantieren, werden dafür vom Zweckverband Haslach-Wasserversorgung in den kommenden Jahren umfangreiche Investitionen in seine Wassergewinnungsanlagen getätigt.
Amtliche Bekanntmachung - Satzungsänderung
Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss
an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung-WVS)
des Zweckverbandes Haslach Wasserversorgung,
Sitz: Tettnanger Str. 6, 88099 Neukirch,
vom 19. Juli 2024
Auf Grund von § 5 des Gesetzes über Kommunale Zusammenarbeit (GKZ) und der §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie der §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat die Verbandsversammlung am 19. Juli 2024 folgende Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung des Zweckverband Haslach Wasserversorgung vom 07.10.2013, geändert durch Satzung vom 14.12.2016, geändert durch Satzung vom 27.11.2018, zuletzt geändert durch Satzung vom 19.11.2020, in Kraft seit 01.01.2021
§ 1
§ 23 (Ablesung) erhält folgende Neufassung:
(1) Die Messeinrichtungen werden von Beauftragten des Zweckverband Haslach Wasserversorgung oder auf dessen Verlangen vom Anschlussnehmer selbst abgelesen. Dieser hat dafür Sorge zu tragen, dass die Messeinrichtungen leicht zugänglich sind. Der Verband kann sich zur Übermittlung der Daten auch elektronischer Medien bedienen.
(2) Solange der Beauftragte des Verbandes die Räume des Anschlussnehmers nicht zum Ablesen betreten kann, darf der Verband den Verbrauch auf der Grundlage der letzten Ablesung schätzen; die tatsächlichen Verhältnisse sind angemessen zu berücksichtigen.
(3) Der Verband setzt grundsätzlich digitale Messeinrichtungen mit Funkmodul (Funkwasserzähler) ein, um den Wasserverbrauch zu ermitteln. Diese werden nach Bedarf und am Jahresende elektronisch ausgelesen.
(4) Der Verband ist berechtigt, mit Hilfe der Funkwasserzähler verbrauchsbezogene und trinkwasserhygienisch relevante Daten zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten. Es dürfen insbesondere folgende Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet werden:
- Zählernummer
- Aktueller Zählerstand
- Verbrauchssummen für Tage, Wochen, Monate und Jahre
- Durchflusswerte
- Die Wasser -und Umgebungstemperatur für bestimmte Zeitpunkte
- Betriebs -und Ausfallzeiten
- Speicherung von Alarmcodes (z.B. Leckage – oder Rückflusswerte)
Die in einem Funkwasserzähler gespeicherten Daten dürfen durch Empfang des Funksignals turnusmäßig (mindestens einmal im Jahr) ausgelesen werden, soweit dies zur Abrechnung oder Zwischenabrechnung erforderlich ist. Sie dürfen in gleicher Weise anlassbezogen ausgelesen werden, soweit dies im Einzelfall zur Abwehr von Gefahren für den ordnungsgemäßen Betrieb der Wasserversorgung als öffentliche Einrichtung des Verbandes erforderlich ist.
Zu anderen Zwecken ist eine Auslesung der gespeicherten Daten, auch durch Empfang des Funksignals, nicht zulässig. Ausgelesene Daten dürfen nur zu den genannten Zwecken genutzt oder verarbeitet werden. Die im Funkzähler gespeicherten Daten müssen nach spätestens 500 Tagen gelöscht werden.
(5) Dem Einsatz des Funkmoduls kann der Anschlussnehmer schriftlich widersprechen. Mechanische sowie digitale Messeinrichtungen mit ausgeschaltetem Funkmodul werden von Beauftragten des Verbands oder vom Anschlussnehmer mindestens jeweils zum Jahresende abgelesen bzw. ausgelesen.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01. August 2024 in Kraft.
§ 3
Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich gegenüber dem Zweckverband Haslach Wasserversorgung geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Ausgefertigt!
Neukirch, 19.07.2024
Verbandsvorsitzender
gez.
Reinhold Schnell
Bürgermeister
Die vollständige Wasserversorgungssatzung finden Sie hier.
Abkochempfehlung für vulnerable Gruppen ab sofort aufgehoben!
Stand: Montag, 15.07.2024, 15:00 Uhr
Das seit Sonntag, 09. Juni 2024 in Kraft befindliche Abkochgebot, sowie die anschließende Abkochempfehlung für die Versorgungsbereiche des Zweckverband Haslach Wasserversorgung ist ab sofort aufgehoben.
Die Aufhebung gilt für alle Wohnplätze.
Weiterhin Sicherheits-Chlorung
Das Rohwasser aus unserem Grundwasserwerk Buch wird weiterhin mit reduzierter Chlormenge behandelt. Dadurch wird gewährleistet, dass keine neuen Keime aus dem Brunnen in das Leitungsnetz gelangen. Hierbei handelt es sich um eine vorsorgliche Sicherheitsmaßnahme. Die letzten Beprobungen der Brunnen waren unauffällig. Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass weiterhin Chlor in den Haushalten messbar ist.
Wie lange wird die Chlorung fortgesetzt?
Die Chlorung wird fortgesetzt bis die UV-Anlagen, welche zukünftig zu jeder Zeit die mikrobiologische Reinheit unseres in Buch gewonnen Wassers garantieren, in Betrieb genommen werden. Dies erfolgt voraussichtlich Ende September. Wir informieren Sie, sobald die Chlorung beendet ist.
Beprobungen werden zunächst über das vorgeschriebene Maß hinaus fortgesetzt
Vorerst werden die Beprobungen engmaschig weiterbetrieben.
An dieser Stelle möchten wir uns bei den vom Abkochgebot Betroffenen für ihr Verständnis und ihre Mitwirkung bedanken und bitten die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen. Der Dank gilt auch den Gesundheitsämtern des Landkreises Bodenseekreis, sowie des Landkreises Ravensburg welche uns mit Rat und Tat zur Seite stehen sowie den weiteren Zuständigen im Landratsamt, mit denen wir uns regelmäßig ausgetauscht haben. Gerade am Wochenende war dies nicht selbstverständlich und dennoch immer gewährleistet.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Zweckverband Haslach Wasserversorgung
Abkochgebot für Trinkwasser ist aufgehoben!
Stand: 28.06.2024, 12 Uhr
Das seit Sonntag, 09. Juni 2024 in Kraft befindliche Abkochgebot für die Versorgungsbereiche des Zweckverband Haslach Wasserversorgung ist ab sofort aufgehoben. Die Aufhebung gilt für alle Wohnplätze. Die genommenen Trinkwasser-Proben der letzten Tage waren frei von den relevanten Keimen Escherichia Coli, coliformen und Enterokokken.
Abkoch-Empfehlung für vulnerable Personen
Für Menschen mit eingeschränkter/gestörter Immunabwehr (z. B. Ältere, akut oder chronisch Kranke, Schwangere, Säuglinge, Kleinkinder) sollte in den betroffenen Versorgungsgebieten das Trinkwasser aus der Leitung auch noch in den kommenden Tagen abgekocht oder geeignetes Flaschenwasser benutzt werden. Insbesondere für die Zubereitung von Säuglingsnahrung müssen die Hinweise der Produzenten auf den Wasserflaschen beachtet werden.
Nach einem Pufferzeitraum von einigen Tagen, in dem weiterhin mikrobiologische Kontrollproben im Leitungsnetz durchgeführt werden, wird der Versorger darüber informieren, ob auch diese vorsorgliche Sicherheitsempfehlung aufgehoben werden kann.
Weiterhin Sicherheits-Chlorung
Das Rohwasser aus unserem Grundwasserwerk Buch wird weiterhin mit reduzierter Chlormenge behandelt. Dadurch wird gewährleistet, dass keine neuen Keime aus dem Brunnen in das Leitungsnetz gelangen. Hierbei handelt es sich um eine vorsorgliche Sicherheitsmaßnahme. Die letzten Beprobungen der Brunnen waren unauffällig. Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass weiterhin Chlor in den Haushalten messbar ist.
!!! Wichtige Information und Bitte !!!
Sollten sich in den vom Abkochgebot und der Sicherheitschlorung betroffenen Gebieten Personen länger im Urlaub befunden haben und sind daher nicht zu Hause gewesen, gilt folgendes: Nach dem Ende des Abkochgebotes ist es jetzt wichtig, dass Sie nach Ihrer Rückkehr aus dem Urlaub alle Wasserentnahmestellen/Zapfstellen in den Haushalten einmal gründlich laufenlassen, um die Hausinstallation mit dem keimfreien Wasser zu fluten. Zudem sollte – sofern vorhanden – der Filter im Technikraum nach dem Wasserzähler rückgespült werden.
Wir raten grundsätzlich auch sonst in unseren Veröffentlichungen nach mehreren Tagen Abwesenheit, die Installation kurz durchzuspülen. Länger stehendes Wasser kann in jeder Situation aufkeimen. Das gilt in der jetzigen Situation aber ganz ausdrücklich.
Wer ohnehin in der Zeit des Abkochgebotes meist zu Hause war, hat durch den regelmäßigen Gebrauch (Duschen, Waschen, WC usw.) für den nötigen Durchfluss in der Hausinstallation gesorgt; hier ist nichts weiter zu beachten.
Beprobungen werden zunächst über das vorgeschriebene Maß hinaus fortgesetzt.
Vorerst werden die Beprobungen engmaschig weiterbetrieben.
An dieser Stelle möchten wir uns bei den vom Abkochgebot Betroffenen für ihr Verständnis und ihre Mitwirkung bedanken und bitten die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen. Der Dank gilt auch den Gesundheitsämtern des Landkreises Bodenseekreis, sowie des Landkreises Ravensburg welche uns mit Rat und Tat zur Seite stehen sowie den weiteren Zuständigen im Landratsamt, mit denen wir uns regelmäßig ausgetauscht haben. Gerade am Wochenende war dies nicht selbstverständlich und dennoch immer gewährleistet.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Zweckverband Haslach Wasserversorgung
Abkochgebot für bisher betroffene Wohnplätze im Bereich der Haslach Wasserversorgung bleibt bestehen!
Stand: Montag, 24.06.2024, 12:30 Uhr
Für die Versorgungsbereiche
des Zweckverbandes Wasserversorgung Unteres Schussental,
des Wasserwerkes Meckenbeuren (mit Ausnahme für die Wohnplätze Knellesberg, Madenreute, Berg und Kratzerach!),
sowie der Gemeinde Langenargen
ist ab sofort kein Abkochen mehr notwendig.
Nähere Informationen hierzu finden Sie auf www.zwus.de
Für das Versorgungsgebiet der Haslach Wasserversorgung bleibt das Abkochgebot weiterhin in Kraft!
Weiter vom Abkochgebot betroffene Gebiete:
- -Gemeinde Neukirch (gesamtes Gemeindegebiet)
- -Gemeinde Bodnegg: Nur die Weiler Buch, Hinterreute, Achmühle, Tobel und Teschen
- -Gemeinde Amtzell mit Ausnahme des nördlichen Gemeindegebiets.
- Straßenliste der betroffenen Wohnplätze in Amtzell.
- -Stadt Wangen i.A.: Nur die Ortschaften Haslach und Schomburg,
Gewerbegebiet Geiselharz-Schauwies, sowie die umliegenden Weiler.
Straßenliste der betroffenen Wohnplätze in Wangen. - -Stadt Tettnang:
Gemarkung Langnau und Tannau (gesamte Gemarkung)
Stadtgebiet Tettnang (nur teilweise, bitte beachten Sie wer ihr Wasserversorger ist!)
-Zweckverband Haslach Wasserversorgung:
Straßenliste für betroffene Wasserabnehmer im Stadtgebiet Tettnang
welche durch die Haslach Wasserversorgung versorgt werden
-Zweckverband Wasserversorgung Unteres Schussental:
Die Straßenliste für betroffene Wasserabnehmer im Stadtgebiet Tettnang,
welche durch die Wasserversorgung Unteres Schussental versorgt werden,
entnehmen Sie bitte der Homepage des Zweckverbandes Wasserversorgung Unteres Schussental (ZWUS).
-Städt. Wasserwerk:
Wasserabnehmer des Städt. Wasserwerkes sind vom Abkochgebot nicht betroffen!
Mit der Aufhebung des Abkochgebots für die Versorgungsgebiete der Haslach Wasserversorgung kann frühestens ab Freitag Abend (28.06.2024) gerechnet werden.
itte informieren Sie sich zu gegebener Zeit auf unserer Homepage über aktuelle Informationen.
Abkochgebot für bisher betroffene Wohnplätze im Bereich der Haslach Wasserversorgung bleibt bestehen!
Stand: Donnerstag, 20. Juni 2024, 16:30 Uhr
Für die Wasserversorgung im Gemeindegebiet Langenargen sowie für weite Teile der Hochzone des Wasserwerkes Meckenbeuren (Liebenau und Umgebung; bitte nachstehende Einschränkungen für die Wohnplätze Knellesberg, Madenreute, Berg und Kratzerach auf Gemarkung Meckenbeuren beachten!) ist ab sofort kein Abkochen mehr notwendig.
Nähere Informationen hierzu finden Sie auf www.zwus.de
Für das Versorgungsgebiet des ZWUS und der Haslach Wasserversorgung bleibt das Abkochgebot jedoch in Kraft!
Weiter vom Abkochgebot betroffene Gebiete:
- -Gemeinde Neukirch (gesamtes Gemeindegebiet)
- -Gemeinde Bodnegg: Nur die Weiler Buch, Hinterreute, Achmühle, Tobel und Teschen
- -Gemeinde Amtzell mit Ausnahme des nördlichen Gemeindegebiets.
- Straßenliste der betroffenen Wohnplätze in Amtzell.
- -Stadt Wangen i.A.: Nur die Ortschaften Haslach und Schomburg,
Gewerbegebiet Geiselharz-Schauwies, sowie die umliegenden Weiler.
Straßenliste der betroffenen Wohnplätze in Wangen. - -Stadt Tettnang:
Gemarkung Langnau und Tannau (gesamte Gemarkung)
Stadtgebiet Tettnang (nur teilweise, bitte beachten Sie wer ihr Wasserversorger ist!)
-Zweckverband Haslach Wasserversorgung:
Straßenliste für betroffene Wasserabnehmer im Stadtgebiet Tettnang
welche durch die Haslach Wasserversorgung versorgt werden
-Zweckverband Wasserversorgung Unteres Schussental:
Die Straßenliste für betroffene Wasserabnehmer im Stadtgebiet Tettnang,
welche durch die Wasserversorgung Unteres Schussental versorgt werden,
entnehmen Sie bitte der Homepage des Zweckverbandes Wasserversorgung Unteres Schussental (ZWUS).
-Städt. Wasserwerk:
Wasserabnehmer des Städt. Wasserwerkes sind vom Abkochgebot nicht betroffen!
Aktuelle Informationen zur Trinkwasserverunreinigung finden sie auf der jeweiligen Homepage ihres Wasserversorgers.
Abkochgebot mit Sicherheitschlorung für Trinkwasser in allen genannten Bereichen bleibt aufrecht!
Stand: 19. Juni 2024, 9:00 Uhr
Aktuell finden Chlormessungen im Netz statt, um sicherzustellen, dass die Chlorung auch an den entlegenen Wohnplätzen erfolgt ist. Dies wird aufgrund der Größe unseres Versorgungsgebietes auch noch weitere Zeit in Anspruch nehmen.
Vom Abkochgebot betroffene Gebiete:
- -Gemeinde Neukirch (gesamtes Gemeindegebiet)
- -Gemeinde Bodnegg: Nur die Weiler Buch, Hinterreute, Achmühle,Tobel und Teschen
- -Gemeinde Amtzell mit Ausnahme des nördlichen Gemeindegebiets.
- Straßenliste der betroffenen Wohnplätze in Amtzell.
- -Stadt Wangen i.A.: Nur die Ortschaften Haslach und Schomburg,
Gewerbegebiet Geiselharz-Schauwies, sowie die umliegenden Weiler.
Straßenliste der betroffenen Wohnplätze in Wangen. - -Stadt Tettnang:
Gemarkung Langnau und Tannau (gesamte Gemarkung)
Stadtgebiet Tettnang (nur teilweise, bitte beachten Sie wer ihr Wasserversorger ist!)
-Zweckverband Haslach Wasserversorgung:
Straßenliste für betroffene Wasserabnehmer im Stadtgebiet Tettnang
welche durch die Haslach Wasserversorgung versorgt werden
-Zweckverband Wasserversorgung Unteres Schussental:
Die Straßenliste für betroffene Wasserabnehmer im Stadtgebiet Tettnang,
welche durch die Wasserversorgung Unteres Schussental versorgt werden,
entnehmen Sie bitte der Homepage des Zweckverbandes Wasserversorgung Unteres Schussental (ZWUS).
-Städt. Wasserwerk:
Wasserabnehmer des Städt. Wasserwerkes sind vom Abkochgebot nicht betroffen!
Aktuelle Informationen zur Trinkwasserverunreinigung finden sie auf der jeweiligen Homepage ihres Wasserversorgers.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne während der Geschäftszeiten unter Tel. 07528/920960 oder unter info(at)haslach-wasser.de Verfügung.
Für Rückfragen das Verbandsgebiet des Zweckverband Unteres Schussental betreffend bitte Tel. 07542/403-251 oder unter info(at)zwus.de Kontakt aufnehmen.
Ihr
Zweckverband Haslach Wasserversorgung
Aktuelle Informationen zur Entwicklung der Trinkwasserverunreinigung im Trinkwassernetz in Teilen der Netze der Haslach-Wasserversorgung und im Versorgungsbereich des Hochbehälters Schleinsee
Stand: 13. Juni 2024, 15 Uhr
Das Abkochgebot mit Sicherheitschlorung für Trinkwasser in allen genannten Bereichen bleibt aufrecht!
Die Netzbereiche Haslach-Wasserversorgung einerseits sowie ZWUS, Langenargen und Hochzone Meckenbeuren andererseits wurden mit Bekanntwerden der Verunreinigung voriges Wochenende getrennt. Damit hat die vermutete Quelle der Verkeimung, das Grundwasserwerk Buch, keinen Einfluss mehr auf diese Netzteile. Daher gelten auch unterschiedliche Strategien in den beiden Bereichen zur Beseitigung der Verkeimung. Bitte achten Sie in der kommenden Zeit auf die Aktualisierung Ihres persönlichen Wasserversorgers.
Sind neue Gebiete betroffen?
Seit dem 12.06.2024 gilt eine Abkochanordnung für Teile der Wasserversorgung Kressbronn. Daher mussten wir unsere Abkochanordnung auf die Versorgungsbereiche rund um den Hochbehälter Schleinsee ausweiten. Insbesondere die Ortschaft Unterwolfertsweiler ist hiervon betroffen.
Für die betroffenen Netzbereiche der Haslach Wasserversorgung gilt folgendes:
Die Sicherheitschlorung wurde im gesamten betroffenen Gebiet gestartet und wir erwarten eine schnelle Wirkung der Chlorung in allen Netzteilen. Die von der Sicherheitschlorung betroffenen Gebiete decken sich mit denen des Abkochgebots. Bei Unklarheiten, ob ihr Wohnplatz betroffen ist, informieren Sie sich bitte auf der Homepage.
Wie lange bleibt das Abkochgebot für die Bereiche der Haslach Wasserversorgung bestehen?
Das amtlich angeordnete Abkochgebot kann aufgehoben werden, wenn die Chlorung in sämtlichen Leitungen des Gebietes erfolgreich stattgefunden hat und drei aufeinanderfolgende Netzproben unauffällig waren. Wir werden Sie weiter informieren, sobald eine Zeitschiene hierfür enger abgrenzbar wird.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne während der Geschäftszeiten unter Tel. 07528/920960 oder unter info(at)haslach-wasser.de zur Verfügung.
Für Rückfragen das Verbandsgebiet des Zweckverband Unteres Schussental betreffend bitte Tel. 07542/403-251 oder unter info(at)zwus.de Kontakt aufnehmen.
Ihr
Zweckverband Haslach Wasserversorgung
Fragen und Antworten zum Abkochgebot
Stand: 13. Juni 2024, 15 Uhr
Meldungen zur Lage der Trinkwasserversorgung im östlichen Bodenseekreis und im Bereich Amtzell und Wangen i.A.
Stand: 11. Juni 2024, 16 Uhr
Wie bekannt, ist es im östlichen Bodenseekreis, sowie in Amtzell und rund um die Ortschaften Haslach und Schomburg zu einer Trinkwasserverunreinigung gekommen. Zu den bereits genannten Gebieten (Stand: Montag, 10.06.2024) sind keine weiteren Ortschaften dazu gekommen. Nach aktueller Kenntnislage ist davon auszugehen, dass die Ursache der Verunreinigung im Zusammenhang mit den starken Niederschlägen rund um das Wochenende an Fronleichnam und dem damit verbundenen Hochwasser stehen könnte. Überflutungen hat es im Fassungsbereich der Wassergewinnungsanlagen keine gegeben. Die näheren Umstände zur Ursache werden aktuell noch untersucht. Zwischenzeitlich ist davon auszugehen, dass die gemessene Keimbelastung über das Grundwasserwerk Buch der Haslach-Wasserversorgung in die Verteilungsnetze gelangt ist und über die regionalen Trinkwasserverbundsysteme verbreitet wurden.
Lage entspannt sich bereits
Das Grundwasserwerk Obere Wiesen, bei Langenargen, ist planmässig am 06.06.2024 mit einer sogenannten UV-Desinfektionsanlage wieder in Betrieb gegangen und liefert wieder in gewohnter Weise Trinkwasser von bester Qualität. Die Verbundlieferung von der Haslach-Wasserversorgung wurde sofort bei Bekanntwerden der Verkeimung eingestellt. In den zuerst betroffenen Bereichen bei der Wasserversorgung Unteres Schussental (ZWUS), Langenargen und Hochzone Meckenbeuren Liebenau zeigen die getroffenen Maßnahmen bereits Wirkung. Auch im Gebiet der Haslach-Wasserversorgung führt die Sicherheitschlorung und Netzspülung bereits zu einer deutlichen Verbesserung.
Wie lange bleibt das Abkochgebot und die Sicherheitschlorung bestehen?
Zur Sicherheit werden noch für einige Zeit weitere Trinkwasserproben überwacht. Erst wenn die Ergebnisse dauerhaft bestätigen, dass die Trinkwasserqualität wieder einwandfrei ist, kann anschließend eine Aufhebung des Abkochgebots erfolgen. Die betroffenen Wasserabnehmer werden um Geduld gebeten. In den zuerst betroffenen Gebieten wird voraussichtlich auch als erstes das Abkochgebot wieder aufgehoben werden können.
Welche Gebiete sind aktuell betroffen?
Im Versorgungsgebiet der Haslach-Wasserversorgung sind die versorgten Wasserabnehmer auf dem Gebiet der Stadt Tettnang mit den Ortschaften Langnau und Tannau betroffen. Außerdem betroffen sind die Gemeinden Amtzell und Neukirch, sowie Versorgungsbereiche bei Haslach und Schomburg und Gewerbegebiet Geiselharz-Schauwies (Stadt Wangen i.A.). In Bodnegg nur die Weiler Buch, Hinterreute und Tobel.
Weiterhin betroffen sind die Wasserabnehmer der Wasserversorgung Unteres Schussental (ZWUS), Langenargen, sowie die Hochzone Meckenbeuren Liebenau und umliegende Weiler und Kratzerach.
Wer ist nicht betroffen?
Die Kernstadt Tettnang und Schäferhof sind nicht betroffen. Dieses Gebiet wird vom Städt. Wasserwerk Tettnang versorgt. Die Gemeinde Bodnegg (mit Ausnahme der oben genannten Weiler) wird mit Wasser aus einer anderen Richtung versorgt. Die Gemeinde Vogt ist ebenfalls nicht betroffen, die Versorgung erfolgt aus den dortigen Wasservorkommen.
Ihr Ansprechpartner für Rückfragen:
Für den Versorgungsbereich des Zweckverbandes Haslach Wasserversorgung steht Ihnen die dortige Geschäftsstelle zur Verfügung unter Tel. 07528/920-960 oder unter info(at)haslach-wasser.de
Für Rückfragen zum Versorgungsgebiet des ZWUS, Langenargen und Hochzone Liebenau steht die dortige Geschäftsstelle gerne während der Geschäftszeiten unter Tel. 07542/403-251 oder -252 oder unter info(at)zwus.de zur Verfügung.
Ihre Wasserversorgungen
Zweckverband Haslach-Wasserversorgung
Wasserversorgung Unteres Schussental (ZWUS)
Wasserwerk Langenargen
Wasserwerk Meckenbeuren
Ausdehnung der betroffenen Gebiete zum Abkochgebot!
Stand: 10. Juni 2024, 16 Uhr
Abkochgebot mit Sicherheitschlorung für Trinkwasser im Bereich des Versorgungsgebietes der Haslach-Wasserversorgung:
Rund um das Stadtgebiet Tettnang, Tannau, Langnau, Neukirch, Amtzell, Ortschaften Haslach und Schomburg mit umliegenden Weilern.
Sowie im Bereich der Wasserversorgung Unteres Schussental (ZWUS), dem Gemeindegebiet Langenargen sowie für Teile des Versorgungsgebietes des Wasserwerkes Meckenbeuren (Hochzone rund um Liebenau).
Hinweis: Die Kernstadt Tettnang (Städt. Wasserwerk) ist nicht betroffen!
Aufgrund einer mikrobiologischen Verunreinigung empfehlen wir dringend das Abkochen von Trinkwasser, das für den menschlichen Verzehr vorgesehen ist, in folgenden Versorgungsgebieten:
Ergänzung Stand: 10.06.2024, 16 Uhr
Zweckverband Haslach-Wasserversorgung:
- Gemeinde Neukirch (Gesamtes Gemeindegebiet)
- Gemeinde Bodnegg: Nur die Weiler Buch, Hinterreute, Tobel und Teschen
- Gemeinde Amtzell mit Ausnahme des nördlichen Gemeindegebiets. Straßenliste der betroffenen Wohnplätze.
- Stadt Wangen i.A.: Nur die Ortschaften Haslach und Schomburg, Gewerbegebiet Geiselharz-Schauwies, sowie die umliegenden Weiler. Straßenliste der betroffenen Wohnplätze.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Amtlichen Bekanntmachung.
Fragen und Antworten zum Abkochgebot
Stand: 9. Juni 2024, 18 Uhr
Abkochgebot mit Sicherungschlorung für Trinkwasser!
Stand: 9. Juni 2024, 16 Uhr
im Bereich der Versorgungsgebiete von
-Haslach Wasserversorgung - Gebiete rund um das Stadtgebiet von Tettnang, sowie die Gemarkungen Langnau und Tannau
-Wasserversorgung Unteres Schussental (ZWUS)
-Wasserwerk Langenargen
-Wasserwerk Meckenbeuren - teilweise (Hochzone rund um Liebenau)
Aufgrund einer mikrobiologischen Verunreinigung empfehlen wir dringend das Abkochen von Trinkwasser, das für den menschlichen Verzehr vorgesehen ist.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der folgenden Amtlichen Bekanntmachung.
Betroffene Gebiete in Tettnang entnehmen Sie bitte dem Übersichtlageplan bzw. der Straßenliste der Stadt Tettnang.
Bitte beachten Sie, dass das Versorgungsgebiet des Städt. Wasserwerks Tettnang (siehe Karte) nicht betroffen ist. Falls Sie sich nicht sicher sind, wer ihr Wasserversorger ist, können Sie dies bei ihrem Vermieter oder anhand ihrer Trinkwasserabrechnung abklären.
Satzung zur Änderung der Verbandssatzung
4. Änderungssatzung
zur Verbandssatzung des Zweckverbandes Haslach-Wasserversorgung
Neukirch (Bodenseekreis)
vom 22. April 2021
Aufgrund der §§ 1 und 5 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (GKZ) vom 16.09.1974 (GBl. S. 408), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15.12.2015 (GBl. S. 1147, 1149), hat die Verbandsversammlung am 22. April 2021 die folgende Änderungssatzung zur Verbandssatzung des Zweckverbandes Haslach-Wasserversorgung Neukirch (Bodenseekreis) vom 04.02.2002, zuletzt geändert am 27.11.2018 beschlossen:
Artikel 1
Die Verbandssatzung des Zweckverbandes Haslach-Wasserversorgung Neukirch (Bodenseekreis) vom 04.02.2002, zuletzt geändert am 27.11.2018 durch die 3. Änderungssatzung vom 27.11.2018 wird wie folgt geändert:
1. Der § 6 wird um den Absatz 8 wie folgt ergänzt:
Der Verbandsvorsitzende kann Sitzungen der Verbandsversammlung ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum in Form von Videokonferenzen einberufen. Die Voraussetzungen für die Einberufung und die Durchführung dieser Sitzungen richtet sich nach den Bestimmungen des § 37a Abs. 1 und 2 Gemeindeordnung.
§ 6
Verbandsversammlung
1. Der Verbandsversammlung gehören Kraft ihres Amtes die Bürgermeister,
bzw. Oberbürgermeister der Verbandsgemeinden an.
2. Der Verbandsversammlung gehören auch die Ortsvorsteher der früheren Gemeinden
Schomburg (jetzt Große Kreisstadt Wangen im Allgäu), Langnau und Tannau (jetzt Tettnang)
an (§ 10 Abs. 2 GKZ).
3. Übersteigt die Zahl der Anschlussnehmer in den Verbandsgemeinden die Zahl „400“, entsenden
diese für jeweils 400 Anschlussnehmer einen weiteren Vertreter in die Verbandsversammlung.
Dabei sind zunächst die Ortsvorsteher für jeweils 400 Anschlussnehmer anzurechnen,
bevor weitere Vertreter hinzukommen.
4. Die weiteren Vertreter der Mitgliedsgemeinden gemäß Ziff. 3 und ihre Stellvertreter (im Falle
der Verhinderung) in der Verbandsversammlung werden vom Gemeinderat der
Mitgliedsgemeinden nach jeder regelmäßigen Kommunalwahl widerruflich gewählt.
Werden Neuwahlen nicht rechtzeitig durchgeführt, so bleiben die bisherigen Vertreter bis zur
Neuwahl im Amt. Scheidet ein weiterer Vertreter oder dessen Stellvertreter aus dem
Gemeinderat aus, endet auch die Mitgliedschaft in der Verbandsversammlung.
Für den Rest der Amtszeit wählt die Verbandsgemeinde einen Nachfolger.
5. Bei Verhinderung der Bürgermeister, bzw. der Oberbürgermeister und Ortsvorsteher treten
an ihre Stelle die allgemeinen Stellvertreter, oder werden durch beauftragte Bedienstete
nach § 53 Abs. 1 der Gemeindeordnung vertreten.
6. Jedes Verbandsmitglied hat so viele Stimmen wie Vertreter in der Verbandsversammlung.
Die Stimmen jedes Verbandsmitglieds können nur einheitlich abgegeben werden.
Sind in einer Sitzung mehrere Vertreter eines Verbandsmitgliedes anwesend, so werden
deren Stimmen von deren gesetzlichem Vertreter als Stimmführer abgegeben.
Im Falle seiner Verhinderung gilt § 16 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit
(GKZ) entsprechend.
7. Für die Sitzungen der Verbandsversammlung, für die Verhandlungsleitung, den Geschäftsgang,
die Beschlussfassung und die Niederschrift gelten sinngemäß die Vorschriften in § 15 des
Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit sowie in § 33 Abs. 2 und 3, §§ 34 bis 38 der
Gemeindeordnung (GemO) mit folgenden Ausnahmen oder Besonderheiten:
a). Die Sollvorschrift in § 34 Abs. 1 GemO, mindestens einmal im Monat zu einer Sitzung
einzuberufen ist nicht anzuwenden. Die Verbandsversammlung wird vom Vorsitzenden,
so oft es das Bedürfnis erfordert, mindestens jedoch zweimal jährlich, einberufen.
Die Verbandsversammlung muss einberufen werden, wenn es ein Drittel der
Verbandsgemeinden unter Angabe des Verhandlungsgegenstands beantragt.
b). Die in § 36 Abs. 2 GemO enthaltene Verpflichtung für den Erlass einer Geschäftsordnung
ist nicht anzuwenden.
c). § 37 Abs. 2 GemO wird so geändert, dass Beschlussfähigkeit vorliegt, wenn mehr als die
Hälfte der sich aus Abs. 1 – 6 ergebenden Gesamtstimmenzahl vertreten ist.
d). Von der Verpflichtung des § 38 Abs. 2 GemO, die Niederschrift binnen Monatsfrist
zur Kenntnis zu bringen, wird befreit. Sie ist der Verbandsversammlung bei der
nächsten Sitzung vorzulegen.
8. Der Verbandsvorsitzende kann Sitzungen der Verbandsversammlung ohne persönliche
Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum in Form von Videokonferenzen einberufen.
Die Voraussetzungen für die Einberufung und die Durchführung dieser Sitzungen richtet
sich nach den Bestimmungen des § 37a Abs. 1 und 2 Gemeindeordnung.
2. Der bisherige Wortlaut des § 9 wird gestrichen und wie folgt ersetzt:
§ 9
Öffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Bekanntmachungen des Zweckverbands erfolgen auf der Webseite des Zweckverbandes unter www.haslach-wasser.de unter Beachtung der Vorgaben des § 1 Abs. 2 DVO GemO. Im Übrigen können Bekanntmachungen während der üblichen Sprechzeiten des Zweckverbands in der Geschäftsstelle: Tettnanger Straße 6, 88099 Neukirch kostenlos eingesehen werden und sind dort gegen Kostenerstattung als Ausdruck zu erhalten. Ausdrucke der öffentlichen Bekanntmachung werden unter Angabe der Bezugsadresse und gegen Kostenerstattung auch zugesandt. Bei Bekanntmachungen im Internet wird der Bereitstellungstag angegeben. Der Tag der Bereitstellung ist dabei der Tag der Bekanntmachung.
Artikel 2
Die 4. Änderungssatzung zur Verbandssatzung des Zweckverbandes Haslach-Wasserversorgung Neukirch (Bodenseekreis) vom 04.02.2002, zuletzt geändert am 27.11.2018 durch die 3. Änderungssatzung vom 27.11.2018 tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Neukirch, den 22. April 2021
Zweckverband
Haslach-Wasserversorgung
Verbandsvorsitzender
Reinhold Schnell
Bürgermeister
Bekanntmachung 4. Änderungssatzung zum Download
Vergrößerter Zweckverband Haslach-Wasserversorgung tagt zum ersten Mal in Vogt
Zur konstituierenden Sitzung hat sich die Verbandsversammlung des Zweckverbands Haslach-Wasserversorgung getroffen. Die Anzahl der Verbandsräte ist von 15 auf 21 gestiegen. Mit dem Beitritt der Gemeinde Vogt sind 4 Sitze hinzugekommen. In Bodnegg und Tettnang werden mehr Einwohner versorgt, so dass jeweils ein zusätzlicher Vertreter in der Verbandsversammlung hinzugekommen ist. Da zwei altgediente Räte nach der letzten Kommunalwahl ausgeschieden sind, konnten somit insgesamt 8 neue Verbandsräte begrüßt werden. Amtzell wird von Bürgermeister Clemens Moll und Imelda Schell, sowie Martin Weber vertreten. Bodnegg durch Bürgermeister Christof Frick, sowie Daniel Stier und Franz Zwisler. Meckenbeuren durch Bürgermeisterin Elisabeth Kugel. Neukirch durch Bürgermeister Reinhold Schnell und Udo Hunstiger. Tettnang durch Bürgermeister Bruno Walter, Ortsvorsteher Peter Bentele, Ortsvorsteher Hubertus von Dewitz und den Stadträten Karl-Josef Aicher, Andreas Huchler und Konrad Renz. Vogt von Bürgermeister Peter Smigoc, Ralph Buemann, Peter Geiger und Christian Uelk. Wangen i. A. von Oberbürgermeister Michael Lang und Ortsvorsteher Roland Gaus. Mit Dankesworten verabschiedet wurden die beiden ausgeschiedenen Verbandsräte Hans-Josef Gindele (Tettnang) nach insgesamt 15 Jahren Zugehörigkeit und Dieter Franke (Bodnegg) nach 5 Jahren.
Die neue Verbandsversammlung durfte auch gleich den Verbandsvorsitzenden und seine beiden Stellvertreter neu wählen. Die Führungsspitze wurde jeweils einstimmig wiedergewählt. Neukirchs Bürgermeister Reinhold Schnell führt den Verband schon seit 12 Jahren an und wird die Verantwortung auch für die weiteren 5 Jahre übernehmen. Ebenfalls bestätigt wurden die Bürgermeister Christof Frick und Clemens Moll. Geehrt wurden langjährige Mitarbeiter, so sind Geschäftsführer Ralf Witte und Wasserwärter Manfred Martin schon seit über 30 Jahren beim Zweckverband beschäftigt.
Der Jahresabschluss 2018 wurde von Steuerberater Dr. Andreas Dahlke von der Steuerkanzlei Schönwetter, Striedacher und Partner aus Tettnang vorgelegt. Aufgrund der hohen Investitionen von rund 2,9 Millionen Euro ist die Bilanzsumme auf über 14,2 Millionen Euro angestiegen, dabei entfallen auf das Anlagevermögen rund 10,6 Millionen Euro. Die Höhe der Einnahmen und Ausgaben aus der Gewinn- und Verlustrechnung betragen rund 2,8 Millionen Euro. Auf der Einnahmeseite sind vor allem die Erlöse aus Wasserverkauf von über 1,7 Millionen Euro zu benennen. Im Hitzesommer 2018 wurden rund 1.033.630 Kubikmeter Wasser abgegeben, das sind gut 80.000 Kubikmeter mehr als im Durchschnitt der Vorjahre.
Auch im Bereich der Sanierungen wurde viel Geld aufgewendet, so dass im Ergebnis ein Verlust in Höhe von 490.495 Euro auszuweisen ist. Rückblickend wurde noch von den abgeschlossenen Baumaßnahmen rund um Tettnang und dem Verbundsystem zwischen Amtzell und Vogt berichtet.
In den nächsten Jahren wird sich der Zweckverband schwerpunktmäßig dem Thema Energiemanagement zuwenden. Der Chef des Biberacher Ingenieurbüros Wasser-Müller, Herr Dipl. Ing. Steffen Eckhardt zeigte auf, wie nach und nach die Pumpenaggregate ausgetauscht und die Behälterbewirtschaftung umgestellt werden soll um mehr Energieeffizienz zu erreichen. Gleichzeitig soll eine autarke Notstromversorgung aufgebaut werden um Versorgungssicherheit weiter zu erhöhen.
Der Zweckverband Haslach-Wasserversorgung versorgt in seinen 7 Mitgliedsgemeinden zwischenzeitlich rund 23.500 Einwohner. Außerdem ist man für die technische Betriebsführung in der benachbarten Gemeinde Grünkraut mit weiteren 3.200 Einwohner für die Trinkwasserversorgung verantwortlich. Insgesamt werden inklusive dieser technischen Betriebsführung 4 Wassergewinnungsanlagen, 10 leistungsfähige Zwischenpumpstationen und 11 Wasserhochbehälter mit einem Gesamtspeichervolumen von über 10.000 Kubikmeter Wasser und einem Verteilungsnetz von rund 300 Kilometer Länge betrieben. Geschäftsführer Ralf Witte erläuterte sehr anschaulich wie die komplexen Versorgungszonen funktionieren und auf welchem Weg das Trinkwasser seinen Weg nimmt um beim Wasserabnehmer anzukommen. Seit Anfang der 1990er Jahre wurden praktisch in alle Himmelsrichtungen sehr leistungsfähige Trinkwasserverbundsysteme zu den benachbarten Versorgern aufgebaut. Zwischenzeitlich ist es gelungen, jede Versorgungszone und vor allem die Hauptortschaften aus jeweils zwei unabhängigen Richtungen zu versorgen. Diese Verbundsysteme haben sich insbesondere im extremen Trockenjahr 2018 bestens bewährt. Neben den eigenen Förderleistungen in den Grundwasserwerken wurde Wasser der Verbundpartner in einer Größenordnung von 290.000 Kubikmeter bezogen und gut 110.000 Kubikmeter weiter transportiert um das Wasser an anderer Stelle wieder an die Verbundpartner abzugeben.
Zweckverband
Haslach-Wasserversorgung
gez. Ralf Witte
Neues Trinkwasserverbundsystem zwischen den Gemeinden Amtzell und Vogt in Betrieb genommen
Der Zweckverband Haslach-Wasserversorgung mit Sitz in Neukirch im Bodenseekreis hat ein neues Trinkwasserverbundsystem zwischen den Gemeinden Amtzell und Vogt in Betrieb genommen. Gebaut wurde eine neue Wasserleitungstrasse von rund 12,5 Kilometer Länge in der Dimension DN 200 GGG. Mit den ebenfalls neu errichteten Pumpwerken bei Winkelmühle und Maierhof wird das Wasser um rund 175 Höhenmeter angehoben um den auf 740 m + NN gelegenen Trinkwasserhochbehälter auf Gemarkung Vogt zu erreichen; dabei liegt die maximale Förderkapazität bei rund 30 Liter pro Sekunde. Außerdem wurde entlang des Leitungskorridors die Breitbandversorgung mitverlegt. Das Bauvolumen beträgt in Summe 6.752.000 Euro.
Die Gemeinde Vogt, mit Ihren rund 4.600 Einwohnern ist dem Zweckverband zum 01. Januar 2019 beigetreten und hat ihm die Aufgabe der Trinkwasserversorgung übertragen. Bisher wurde das Wasserwerk als selbstständige Einheit für sich alleine und technisch isoliert betrieben. Mit dem neuen Verbundsystem kann eine gegenseitige Vollversorgung garantiert werden und es wurde die Versorgungssicherheit für die Wasserabnehmer in den beiden Gemeinden Amtzell und Vogt auf einen optimalen Stand angehoben.
Im Regelbetrieb fließt das Wasser durch die neuen Leitungen im freien Gefälle von Vogt nach Amtzell. In einem sich wechselnden Turnus werden die Pumpwerke regelmäßig aktiviert und die Fließrichtung umgekehrt. Dadurch wird sichergestellt, dass das Verbundsystem im Bedarfsfalle jederzeit spontan aktiviert werden kann. Es handelt sich hier allerdings nicht um eine reine Pumpendruck- und Fallleitung, sondern um eine Versorgungsleitung an welcher die Gebäude entlang des Trassenkorridors direkt angeschlossen sind. Auf weiten Strecken wurde das alte und zu schwach dimensionierte Verteilungsnetz erneuert und aufdimensioniert. Um die Verbindung durchgängig herzustellen, musste auf Gemarkung Amtzell eine Lücke von 3.600 Meter und auf Gemarkung Vogt eine Lücke von 1.500 Meter geschlossen werden. Insgesamt wurden über 100 Hausanschlussleitungen bis in den Keller hinein komplett erneuert.
Verschiedene Verlegemethoden:
Auf weiten Strecken konnte die neue Wasserleitung entlang von Straßen kostengünstig im klassischen offenen Rohrgraben im Grünland verlegt werden. An anderen Stellen wurde bei besonders beengten Verhältnissen das grabenlose Horizontalspülbohrverfahren auf einer Länge von insgesamt 1.500 Meter zum Einsatz gebracht. Anstatt der 6 Meter langen duktilen Gussrohre mit Muffenverbindungen, wurden hier 12 Meter Stangen mittels Spiegelschweißung zur Pipeline verbunden und das Rohrmaterial HDPE DA 250 mm zum Einsatz gebracht, wobei die einzelnen Bohrabschnitte teilweise über 230 Meter am Stück betragen haben. Sehr gute Erfahrungen konnte mit dem Berstlining-Verfahren gemacht werden, welches von uns erstmalig eingesetzt wurde. Dabei wird eine alte Wasserleitung mit einem Keil gesprengt und mit einem nachfolgenden Aufweitkopf wird Platz für die neue und größere Wasserleitung geschaffen, die einfach angehängt und bis zu 200 Meter nachgezogen wird.
Technische Ausrüstung der beiden Pumpwerke
Die Pumpwerke sind in Reihe geschaltet und arbeiten stets im Parallelbetrieb. Das tiefer gelegene Pumpwerk Winkelmühle überwindet ca. die Hälfte des gesamten Höhenunterschiedes. Mit dem so geschaffenen Vordruck übernimmt das Pumpwerk Maierhof und fördert durch das Ortsnetz der Gemeinde Vogt hindurch bis zum Hochbehälter Damoos. Beide Pumpwerke sind jeweils mit 4 Pumpen ausgerüstet. Je nach Bedarf werden im Regelbetrieb zwischen 15 l/sec bis 30 l/sec gefördert. Über Frequenzumrichter können die Motoren in ihrer Drehzahl gesteuert werden, so dass sie in dieser Funktion als Druckerhöhungsanlage den Netzverbrauch direkt abdecken können.
Mitverlegung Breitbandinfrastruktur
Gemeinsam mit den Wasserleitungsarbeiten wurden auch Glasfaserkabel für schnelles Internet mitverlegt. Die Gemeinde Amtzell hat nun eine direkte Anschlussmöglichkeit an die Daten-Autobahn des landkreisweiten Backbone-Netzes im Landkreis Ravensburg erhalten. Gemeinsam mit den neuen Trinkwasseranschlüssen wurden entlang des Trassenkorridors die Glasfaseranschlüsse bis in jedes Gebäude hinein mitverlegt. Die Gesamtlänge des verlegten Rohrmaterials beträgt für das Backbone, die Hauptkabelebene, die Verteilebene und die Hausanschlussleitungen in Summe über 33.600 Meter !
Bausumme von 6.752.000 Euro liegt im geplanten Kostenrahmen
Der Hauptanteil der Baukosten entfällt auf den Erd- und Straßenbau mit 2.720.0000 Euro. Die Rohrleitungsbauarbeiten betragen 1.085.000 Euro. Für die beiden Pumpwerke sind 422.000 Euro aufzubringen und für den Breitbandausbau wurden 1.335.000 Euro investiert. Hinzu zu rechnen sind noch die weiteren Nebenkosten, wie Ingenieur-Honorar, Grunderwerb, Flurschaden mit rund 1.190.000 Euro.
Dank an das Land Baden-Württemberg
Dieses aus der Sicht der Wasserwirtschaft für unsere Region bedeutsame Großprojekt wird vom Land Baden-Württemberg mit einem Fördersatz von 25 % großzügig finanziell unterstützt. Ohne diese Kostenbeteiligung wäre es sehr schwer geworden das Projekt zu finanzieren, ohne die Wasserabnehmer mit steigenden Gebühren zu belasten. Auch der Breitbandausbau wird vom Land Baden-Württemberg großzügig bezuschusst, sonst wäre es den beiden Gemeinden Amtzell und Vogt kaum möglich gewesen diesen hohen Betrag für die Breitbandversorgung im ländlichen Raum aufzubringen.
Beteiligte Firmen
Die Projektierung, sowie die Bauleitung wurde vom Ingenieurbüro Wasser-Müller aus Biberach übernommen. Die Erd- und Straßenbauarbeiten wurden von der Firma Harald Klein aus Grünkraut und die Rohrverlegearbeiten wurden von der Firma Franz Lohr aus Ravensburg ausgeführt. Die Verlegung der Glasfaserleitungen erfolgt durch die Firma Kellner-TeleCom aus Korntal-Münchingen ausgeführt.
Weitere Trinkwasserverbundsysteme
Schon seit den 1990er Jahren betreibt der Zweckverband Haslach-Wasserversorgung große Anstrengungen um die Versorgungssicherheit zu optimieren. Gemeinsam mit den benachbarten Wasserversorgern wurden bereits vier weitere sehr leistungsfähige Trinkwasserverbundsysteme geschaffen:
1. Zweckverband Wasserversorgung Unteres Schussental
Zweckverband Gehrenberg-Wasserversorgung
Städt. Wasserwerk Tettnang
Gemeindewasserwerk Meckenbeuren
Gemeindewasserwerk Langenargen
2. Städt. Wasserwerk Wangen im Allgäu
Zweckverband Neuravensburger-Wasserversorgung
3. Gemeindewasserwerk Grünkraut
4. Gemeindewasserwerk Kressbronn am Bodensee
Somit haben sich zehn verschiedene Trinkwasserversorgungsunternehmen die in 14 Städten und Gemeinden über 100.000 Einwohner versorgen, technisch zusammengeschlossen und können sich gegenseitig jeweils eine Vollversorgung garantieren, selbst wenn das größte Wasservorkommen ausfallen sollte (sh. Übersichtskarte unten). Sämtliche Anlagen sind in den täglichen Versorgungsbetrieb integriert und können jederzeit spontan aktiviert werden.
Kurzportrait
Der im Jahr 1912 gegründete Zweckverband Haslach-Wasserversorgung liefert das Wasser bis zum Endkunden und finanziert sich größtenteils über Wassergebühren. In den sieben Verbandsgemeinden (Amtzell, Bodnegg, Meckenbeuren, Neukirch, Tettnang, Wangen und Vogt) werden insgesamt ca. 23.300 Menschen mit Trinkwasser versorgt. Außerdem ist der Verband für die technische Betriebsführung in der benachbarten Gemeinde Grünkraut mit ca. 3.200 Einwohnern verantwortlich. Die Wasserabgabemenge beträgt insgesamt rund 1,5 Millionen Kubikmeter pro Jahr. Typisch für diese Gegend Oberschwabens im Hinterland des Bodensees ist die ausgeprägte Streusiedlungsstruktur. Die Vielzahl der entlegenen Weiler und Einzelgehöfte erfordern ein ausgedehntes Versorgungsnetz von über 350 km Länge. Das Versorgungsgebiet liegt in einer hügeligen, von den Eiszeiten geformten Drumlinlandschaft mit großen und häufigen Höhenunterscheiden, was den Betrieb der Wasserverteilungsanlagen sehr aufwendig macht. Bedingt durch diese topographischen Verhältnisse sind mehrere leistungsfähige Pumpwerke erforderlich um das Wasser zu den 11 Trinkwasserbehältern zu fördern.
Neue Mitgliedsgemeinde Vogt
Mit dem Beitritt der Gemeinde Vogt zu unserem Zweckverband leben wir interkommunale Zusammenarbeit, bündeln unsere Kräfte und schaffen gemeinsam die Grundlage für eine auf Generationen ausgelegte sichere Trinkwasserversorgung in unserer Raumschaft und garantieren dabei stabile, günstige Preise und beste Trinkwasserqualität. Die Einhaltung der hohen gesetzlichen Anforderungen an eine sichere Trinkwasserversorgung und die Bereitstellung der erforderlichen Feuerlöschmengen stehen dabei im Vordergrund unserer täglichen Arbeit. Als öffentlich-rechtlich organisierter Wasserversorger hat der Zweckverband die Gewinnerzielungsabsicht in seiner Verbandssatzung ausdrücklich ausgeschlossen und unterscheidet sich dadurch grundlegend von allen anderen privatrechtlich organisierten Versorgungsunternehmen, die profitorientiert am Markt operieren.
Danken möchten wir an dieser Stelle ganz besonders auch allen Grundstückseigentümern und Pächtern der landwirtschaftlichen Flächen entlang unserer Wasserleitungstrassen. Von allen Seiten haben wir großes Verständnis und die Zustimmung zum Bau der neuen Verbundleitung erfahren. Im kommenden Frühjahr planen wir einen Tag der offenen Tür und laden die Bevölkerung aus den beiden Gemeinden Amtzell und Vogt, sowie insbesondere die Grundstückseigentümer dazu ein.
Baustelle bei Maierhof

Verbundpartner Übersichtskarte

Satzungsänderungen des Zweckverbandes Haslach-Wasserversorgung, Neukirch
In der Verbandsversammlung vom 27. November 2018 wurden folgende Satzungsänderungen beschlossen, die am 1. Januar 2019 in Kraft treten:
- Satzung zur Änderung der Verbandssatzung
- Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung
- Änderungssatzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit
Neukirch, 27. November 2018
Zweckverband Haslach-Wasserversorgung
Verbandsvorsitzender
gez.
Reinhold Schnell
Bürgermeister
Gemeinde Vogt wird Mitglied beim Zweckverband Haslach-Wasserversorgung

Die öffentliche Wasserversorgung bleibt in kommunaler Hand
Ab 2019 wird die Gemeinde Vogt mit ihren ca. 4.600 Einwohnern dem Zweckverband beitreten und ihm die Aufgabenerfüllung übertragen. Der Zweckverband Haslach-Wasserversorgung erfüllt seit 106 Jahren erfolgreich die Aufgabe der öffentlichen Trinkwasserversorgung in seinem Versorgungsgebiet in den sechs Mitgliedsgemeinden Amtzell, Bodnegg, Meckenbeuren, Neukirch, Tettnang und Wangen für bisher rund 18.000 Menschen (künftig 22.600) und garantiert dabei stabile und günstige Preise bei hoher Versorgungssicherheit und bester Trinkwasserqualität. Die Einhaltung der hohen gesetzlichen Anforderungen an eine sichere Trinkwasserversorgung und die Bereitstellung der erforderlichen Feuerlöschmengen steht dabei im Vordergrund der täglichen Arbeit. Als öffentlich-rechtlich organisierter Wasserversorger hat der Zweckverband die Gewinnerzielungsabsicht in seiner Verbandssatzung ausdrücklich ausgeschlossen und unterscheidet sich dadurch grundsätzlich von allen anderen privatrechtlich organisierten Versorgungsunternehmen, die profitorientiert am Markt operieren.
Mit dem Beitritt der Gemeinde Vogt zum Zweckverband Haslach-Wasserversorgung wird ein wichtiger Schritt zur Bewahrung der öffentlichen Trinkwasserversorgung in kommunaler Hand umgesetzt. Für die Wasserabnehmer ändert sich nichts, nur die Organisationsform wird optimiert, da die Spezialaufgabe Trinkwasserversorgung an den auf diesem Gebiet spezialisierten Zweckverband übertragen wird. Der demokratische Einfluss der Bürger auf ihre Wasserversorgung ist dabei garantiert, da neben dem Bürgermeister auch noch weitere Vertreter aus den Reihen des Gemeinderats in der Verbandsversammlung die politische Zielvorgaben der Verbandsarbeit vorgeben.
In einem größeren Unternehmen fällt es einfacher, die heute gesetzlich geforderten sehr hohen Anforderungen an einen rechtssicheren Betrieb der Trinkwasserversorgung zu gewährleisten. Beispielhaft seien hier genannt die Erfüllung des strengen technischen Regelwerks durch fachlich qualifiziertes Personal und die Organisation der Rufbereitschaft und des Entstörungsdienstes rund um die Uhr. Aber auch Themen wie Betriebs- und Organisationshandbuch, Technisches Sicherheitsmanagement, Zertifizierung für ein Energiemanagementsystem usw. erfordern eine Bündelung der personellen Ressourcen. Der Zweckverband pflegt einen partnerschaftlichen Umgang zu seinen Mitgliedsgemeinden und garantiert, dass der technische Ausbaustandart und die Versorgungssicherheit in allen Mitgliedsgemeinden auf einem gleichen sehr hohen Niveau betrieben werden.
Um die Wasserversorgung in einem sich unter wettbewerbsrechtlich veränderndem europäischem Umfeld auch in Zukunft in kommunaler Obhut zu bewahren, sind Wirtschaftlichkeit, hohe Versorgungssicherheit, beste Wasserqualität und stabile Preise die entscheidenden Faktoren. Durch den Erhalt der örtlich präsenten, kundenfreundlichen Strukturen kann die kommunale Eigenständigkeit und der demokratische Einfluss der Bürger auf ihre Wasserversorgung gewahrt werden. Dazu bedarf es einer Optimierung der Organisationsstrukturen und das Ausnutzen von Größenvorteilen und Effizienzsteigerungen.
Bau eines neuen Trinkwasserverbundsystems - Stabile Preise
Der Bau des neuen Trinkwasserverbundsystems mit über 12 Kilometer Gesamtlänge und einem Bauvolumen von über 4,5 Millionen Euro zwischen den beiden Gemeinden Amtzell und Vogt wurde Mitte Juni 2018 begonnen und die Arbeiten konnten bereits auch schon zu einem ganz großen Teil fertiggestellt werden. Diese für die Region wasserwirtschaftlich bedeutsame strukturverbessernde Maßnahme wird vom Land Baden-Württemberg großzügig mit einem Fördersatz von 25 % finanziell unterstützt. Die Finanzierung ist in der aktuellen Gebühren- und Beitragskalkulation schon berücksichtigt. Für die kommenden zwei Jahre werden die Preise stabil gehalten, wobei in Vogt sogar der etwas günstigere Wasserzins von 1,55 Euro pro Kubikmeter (netto ohne Mehrwertsteuer) für diesen Übergangszeitraum gehalten wird, im übrigen Verbandsgebiet sind es seit 2017 1,63 Euro/cbm.
Auf Gemarkung Vogt konnten die neu verlegten Hauptwasserleitungen schon bis zur Kreuzung an der Kiesgrube bei Grenis in Betrieb genommen worden. Es fehlt nur noch ein kleiner Abschnitt zwischen Ortsausgang Vogt in Richtung Wohnplatz „Letze“. Im kommenden Frühjahr werden auch noch die restlichen Hausanschlussleitungen erneuert. Auf Amtzeller Gemarkung sind ebenfalls große Streckenabschnitte bereits verlegt. Es fehlen aktuell nur noch ca. 500 m um das Leitungssystem durchgängig miteinander zu verbinden. Parallel dazu wurden die beiden Pumpwerke bei Winkelmühle und Maierhof errichtet und in nächster Zeit werden die hydraulische Installation, sowie die Elektro- und Steuerungstechnik fertiggestellt.
Zukünftige Entwicklung:
Neben der Errichtung des Trinkwasserverbundsystems kommen auf dem Gebiet der Gemeinde Vogt weitere Baumaßnahmen zur Erneuerung der teilweise veralteten Versorgungsanlagen hinzu. Auf der Grundlage des beschlossenen mittelfristigen Investitions- und Sanierungsprogramms werden in den kommenden 10 Jahren Baukosten in Höhe von ca. 2,0 Millionen Euro erwartet. Die in der Gemeinde Vogt erschlossenen Trinkwasservorkommen aus der Quellfassung Rohrmoos und dem Tiefbrunnen Damoos reichen langfristig aus um den Trinkwasserbedarf in Vogt abzudecken. Der Zweckverband hat sich vertraglich dazu verpflichtet, dass die örtlichen Wasservorkommen vorrangig zur Versorgung der Bevölkerung aus der Gemeinde Vogt verwendet werden sollen. Nur in Ausnahmefällen, darf Wasser in das übrige Verbandsgebiet geleitet werden, wenn dies im Störungsfall vorübergehend erforderlich werden sollte. Dabei muss die Versorgungssicherheit der Bevölkerung in Vogt jederzeit vorrangig gesichert sein.
Kennzahlenvergleiche
Die durchschnittliche Wasserabgabemenge in Vogt beträgt pro Jahr ca. 215.000 Kubikmeter, dem steht ein zu erwartendes Bauvolumen von jährlich ca. 200.000 Euro gegenüber. Ähnlich verhält es sich beim Zweckverband Haslach-Wasserversorgung in seiner bisherigen Größe. Dort wurden bisher rund 1.000.000 Kubikmeter Wasser abgegeben und es werden durchschnittlich ca. 1,0 Millionen Euro pro Jahr in den weiteren Ausbau und die Erneuerung der Versorgungseinrichtungen investiert. Auch die sonstigen technischen Strukturdaten und die wirtschaftlichen Verhältnisse sind vergleichbar. Das Alter der Versorgungsanlagen, der Materialmix und die Dimensionen des Rohrmaterials sind in Vogt genau so, wie wir es auch in den anderen Verbandsgemeinden antreffen. Das betrifft auch die Relation Länge des Leitungsnetzes zur Anzahl der versorgten Einwohner, bzw. der Wasserabgabemenge. Die Versorgungsstrukturen werden dominiert von einer kompakten Ortslage und weitläufigen Strukturen der hier üblichen Streusiedlung in Oberschwaben, mit kleinen Weilern und Einzelgehöften. Nach der Umsetzung des Trinkwasserverbundsystems, wo auch im großen Umfang veraltete Wasserleitungen ausgetauscht werden, ist der technische Ausbaustandart in Vogt mit dem der anderen Verbandsgemeinden des Zweckverbands vergleichbar.
Vorteile für alle Beteiligte / Interkommunale Zusammenarbeit ist das Gebot der Stunde
Vor dem Hintergrund des aus Brüssel kommenden ständig wachsendem Veränderungsdruck, der den Ordnungsrahmen in Deutschland auf den Prüfstand stellt, wird die gegenwärtige Struktur und insbesondere die Entscheidungshoheit der Kommunen zur Ausgestaltung der Wasserversorgung grundsätzlich in Frage gestellt. Der demokratische Einfluss der Bürger auf die örtliche Trinkwasserversorgung könnte wegfallen. Unter dem heute noch bestehenden besonderen Schutz der sog. Kommunalen Daseinsvorsorge ist es jetzt höchste Zeit um noch rechtzeitig zukunftsweisende Weichenstellungen vorzunehmen. Der Zweckverband Haslach-Wasserversorgung betreibt zu weiteren benachbarten Wasserversorgungen seit vielen Jahren rein technische Trinkwasserverbundsysteme die sehr leistungsfähig sind und sich gerade in den zurückliegenden Monaten, während der extremen Trockenperiode bestens bewährt haben und eine absolute Versorgungssicherheit in der gesamten Region garantiert haben. Durch einen von gegenseitigem Vertrauen geprägten Zusammenschluss zu einem größeren Zweckverband, wie dem Beitritt der Gemeinde Vogt zum Zweckverband Haslach-Wasserversorgung werden die Kräfte gebündelt, um die Herausforderungen der kommenden Entwicklungen zu meistern.
Die Trinkwasser-Verbundleitung wird gebaut!
Entlang der rund 12 Kilometer langen Trasse werden zwei leistungsfähige Pumpwerke (Winkelmühle und Maierhof) errichtet. Die Baukosten für das Großprojekt liegen bei insgesamt rund 6,5 Millionen Euro. Im Zuge der Tiefbaumaßnahme wird auch eine Glasfasertrasse verlegt. Zahlreiche Anwesen entlang des Wasserleitungskorridors in Amtzell und in Vogt erhalten neben einem Wasseranschluss auch einen Anschluss an die schnelle Datenautobahn. In den bisher stark unterversorgten Gebieten sind künftig über die hochmodernen Glasfaseranschlüsse schnelle Internetverbindungen möglich. Außerdem erhält die Gemeinde Amtzell auf diesem Wege einen direkten Anschluss an das landkreisweite Breitbandversorgungsnetz im Landkreis Ravensburg. Auch die Löschwasserversorgung kann nachhaltig verbessert werden.
Der Dank gilt allen Beteiligten an diesem großen Projekt. Insbesondere aber den vielen Grundstückseigentümern für die konstruktive Zusammenarbeit sowie dem Land Baden-Württemberg für die Förderung in Millionenhöhe (Wasserwirtschaft und Breitbandausbau).
Gemeinde Vogt und Zweckverband Haslach-Wasserversorgung wachsen zusammen und bündeln ihre Kräfte
Eine historische und zukunftsweisende Weichenstellung hat der Gemeinderat in Vogt mit deutlicher Mehrheit bereits schon im Oktober und nun auch die Verbandsversammlung des Zweckverband Haslach-Wasserversorgung einstimmig vollzogen. Die beiden Trinkwasserversorgungen formieren sich neu und stellen sich gemeinsam den Herausforderungen der Zukunft.
Ziel: Erhöhung der Versorgungssicherheit für beide Partner
Die Gemeinde Vogt überträgt die Kernaufgabe kommunaler Daseinsvorsorge, die Trinkwasserversorgung an den Zweckverband und tritt diesem bei. Beide Partner sehen darin in erster Linie eine wichtige Maßnahme zur Bewahrung der Wasserversorgung in kommunaler Hand. Der von gegenseitigem Vertrauen geprägte Zusammenschluss ist die Grundlage dafür, dass unser Lebensmittel Nummer eins auch in Zukunft in ausreichender Menge bei bester und gesicherter Trinkwasserqualität zu günstigen Preisen zur Verfügung stehen wird. Durch den Beitritt der Gemeinde Vogt wird die interkommunale Gemeinschaft gestärkt, und die örtlich präsenten und kundenfreundlichen Organisationsstrukturen bleiben erhalten. Dabei steht hohe Versorgungssicherheit im Vordergrund und nicht Gewinnmaximierung. Denn der rein kommunal getragene Zweckverband hat eine Gewinnerzielungsabsicht in seiner Satzung ausdrücklich ausgeschlossen. Mit der Übertragung der Spezialaufgabe Trinkwasserversorgung an den auf diesem Gebiet schon seit 105 Jahre tätigen Zweckverband werden Kompetenzen gebündelt und die Einhaltung der strengen gesetzlichen Anforderungen gesichert. Für die rund 4.500 Einwohner in Vogt ändert sich fast gar nichts, denn Sie bleiben in der Gemeinschaft mit weiteren ca. 18.000 Wasserabnehmern, in Summe also etwa 22.500 Einwohner, auch weiterhin Eigentümer ihrer Wasserversorgung, nur die Rechtsform wird angepasst. Der demokratische Einfluss der Bürger auf ihre Wasserversorgung bleibt durch die Stimmrechte der Gemeinde Vogt in der Verbandsversammlung gewahrt.
Bau eines Trinkwasserverbundsystems
Bis der formelle Beitritt vollzogen werden kann, sind noch einige organisatorische und rechtliche Detailfragen abzustimmen, die nun in der gebotenen Sorgfalt erledigt werden können. Angestrebt wird der Stichtag 01. Januar 2019. Bis dahin wird die Zeit genutzt um das beschlossene Trinkwasserverbundsystem mit dem Bau einer ca. 12 km langen Hauptversorgungsleitung zwischen Amtzell und Vogt umzusetzen. Diese für die Region wasserwirtschaftlich besonders bedeutsame strukturverbessernde Maßnahme mit einem Gesamtbauvolumen von geschätzten 4,5 Millionen Euro wird vom Land Baden-Württemberg mit 25 % Fördermitteln großzügig bezuschusst. Auch in Zukunft wird das in Vogt aus dem Tiefbrunnen Damoos und dem Quellwasserwerk Rohrmoos gewonnene Trinkwasser die Versorgung der Vogter Bürger sicherstellen und nur dort verwendet. Das auf Gegenseitigkeit ausgelegte Trinkwasserverbundsystem gewährleistet eine Vollversorgung der Gemeinde Vogt über den Pumpbetrieb von Amtzell her. Im umgekehrten Fall würde bei einer Störung Wasser von Vogt nach Amtzell geleitet.Preisstabilität
Neben der Erhöhung der Versorgungssicherheit und einer Optimierung der Organisationsstrukturen dürfen unsere Wasserabnehmer auch in Zukunft mit stabilen Preisen rechnen. Die Finanzierung des Verbundsystems ist in der aktuellen Gebührenkalkulation sowohl in Vogt, wie auch beim Zweckverband bereits schon einkalkuliert. Der günstige Preis für 1,55 Euro pro Kubikmeter Wasser in Vogt und die 1,63 Euro beim Zweckverband liegen nahe beisammen. Angestrebt wird den Preis in Vogt noch für eine Übergangszeit auf dem etwas niedrigeren Niveau zu halten und erst zu einem späteren Zeitpunkt auf einen einheitlichen Gebührensatz im gesamten Verbandsgebiet anzupassen.NOTDIENST
0800 - 300 3 999
Öffnungszeiten
Montag - Freitag:
8:00 bis 12:00 Uhr