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Amtliche Bekanntmachung - Satzungsänderung

Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss
an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung-WVS)
des Zweckverbandes Haslach Wasserversorgung,
Sitz: Tettnanger Str. 6, 88099 Neukirch,
vom 19. Juli 2024


 

Auf Grund von § 5 des Gesetzes über Kommunale Zusammenarbeit (GKZ) und der §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie der §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat die Verbandsversammlung am 19. Juli 2024 folgende Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung des Zweckverband Haslach Wasserversorgung  vom 07.10.2013, geändert durch Satzung vom 14.12.2016, geändert durch Satzung vom 27.11.2018, zuletzt geändert durch Satzung vom 19.11.2020, in Kraft seit 01.01.2021

§ 1
 

§ 23 (Ablesung) erhält folgende Neufassung:
 

(1)     Die Messeinrichtungen werden von Beauftragten des Zweckverband Haslach Wasserversorgung oder auf dessen Verlangen vom Anschlussnehmer selbst abgelesen. Dieser hat dafür Sorge zu tragen, dass die Messeinrichtungen leicht zugänglich sind. Der Verband kann sich zur Übermittlung der Daten auch elektronischer Medien bedienen.
(2)     Solange der Beauftragte des Verbandes die Räume des Anschlussnehmers nicht zum Ablesen betreten kann, darf der Verband den Verbrauch auf der Grundlage der letzten Ablesung schätzen; die tatsächlichen Verhältnisse sind angemessen zu berücksichtigen.
(3)     Der Verband setzt grundsätzlich digitale Messeinrichtungen mit Funkmodul (Funkwasserzähler) ein, um den Wasserverbrauch zu ermitteln. Diese werden nach Bedarf und am Jahresende elektronisch ausgelesen.
(4)     Der Verband ist berechtigt, mit Hilfe der Funkwasserzähler verbrauchsbezogene und trinkwasserhygienisch relevante Daten zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten. Es dürfen insbesondere folgende Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet werden:
        - Zählernummer
        - Aktueller Zählerstand
        - Verbrauchssummen für Tage, Wochen, Monate und Jahre
        - Durchflusswerte
        - Die Wasser -und Umgebungstemperatur für bestimmte Zeitpunkte
        - Betriebs -und Ausfallzeiten
        - Speicherung von Alarmcodes (z.B. Leckage – oder Rückflusswerte)

Die in einem Funkwasserzähler gespeicherten Daten dürfen durch Empfang des Funksignals turnusmäßig (mindestens einmal im Jahr) ausgelesen werden, soweit dies zur Abrechnung oder Zwischenabrechnung erforderlich ist. Sie dürfen in gleicher Weise anlassbezogen ausgelesen werden, soweit dies im Einzelfall zur Abwehr von Gefahren für den ordnungsgemäßen Betrieb der Wasserversorgung als öffentliche Einrichtung des Verbandes erforderlich ist.

Zu anderen Zwecken ist eine Auslesung der gespeicherten Daten, auch durch Empfang des Funksignals, nicht zulässig. Ausgelesene Daten dürfen nur zu den genannten Zwecken genutzt oder verarbeitet werden. Die im Funkzähler gespeicherten Daten müssen nach spätestens 500 Tagen gelöscht werden.
 

(5)       Dem Einsatz des Funkmoduls kann der Anschlussnehmer schriftlich widersprechen. Mechanische sowie digitale Messeinrichtungen mit ausgeschaltetem Funkmodul werden von Beauftragten des Verbands oder vom Anschlussnehmer mindestens jeweils zum Jahresende abgelesen bzw. ausgelesen.



§ 2

Inkrafttreten


Diese Satzung tritt am 01. August 2024 in Kraft.


§ 3
 

Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften


Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich gegenüber dem Zweckverband Haslach Wasserversorgung geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

 

Ausgefertigt!
Neukirch, 19.07.2024
Verbandsvorsitzender

gez.
Reinhold Schnell
Bürgermeister

Die vollständige Wasserversorgungssatzung finden Sie hier


Zweckverband Haslach Wasserversorgung übernimmt ab sofort die technische Betriebsführung der Wasserversorgung Waldburg

Seit 01.07.2024 hat der Zweckverband Haslach Wasserversorgung die Technische Betriebsführung für die Gemeinde Waldburg übernommen. Die Gemeinde Waldburg war eine der letzten Gemeinden in der Region, die eine eigene Wasserversorgung betrieben hatte.

Das Ziel der Wasserversorgung Waldburg war immer, der Bevölkerung hygienisch einwandfreies Wasser in guter Qualität zur Verfügung zu stellen. Dies war zu jederzeit gewährleistet.

Damit diese gute Qualität auch bei steigenden rechtlichen, technischen und personellen Anforderungen gewährleistet werden kann, hat sich die Gemeinde Waldburg dazu entschlossen, eine Partnerschaft mit dem kommunalen Zweckverband Haslach Wasserversorgung einzugehen.

Ab sofort werden wir als Zweckverband den technischen Betrieb der Wasserversorgung übernehmen. Das betrifft die Kontrollen und die Überwachung der Wassergewinnung und -speicherung, inklusive der Wartung der technischen Einrichtungen, sowie die Instandsetzung des Verteilnetzes im Schadensfall. Auch für neue Hausanschlüsse und den Austausch der Wasserzähler wird der Zweckverband von nun an als direkter Ansprechpartner für Sie zur Verfügung stehen. Auch die Leitungsauskünfte werden künftig beim Zweckverband einzuholen sein. Zudem wird der Zweckverband die technischen Stellungnahmen der Baugenehmigungsverfahren bearbeiten. Dies geschieht jeweils in enger Abstimmung mit der Gemeinde Waldburg als Eigentümerin der Wasserversorgung.

Die gemeindliche Satzung, inklusive des Wasserpreises, wird durch die technische Betriebsführung vom Zweckverband Haslach nicht berührt. Somit werden auch künftig die jährlichen Wasserverbrauchsabrechnungen für die Wasserabnehmer der Gemeinde Waldburg direkt von der Gemeindeverwaltung Waldburg erstellt.


Abkochempfehlung für vulnerable Gruppen ab sofort aufgehoben!

Stand: Montag, 15.07.2024, 15:00 Uhr

Das seit Sonntag, 09. Juni 2024 in Kraft befindliche Abkochgebot, sowie die anschließende Abkochempfehlung für die Versorgungsbereiche des Zweckverband Haslach Wasserversorgung ist ab sofort aufgehoben.
Die Aufhebung gilt für alle Wohnplätze.
 

Weiterhin Sicherheits-Chlorung
Das Rohwasser aus unserem Grundwasserwerk Buch wird weiterhin mit reduzierter Chlormenge behandelt. Dadurch wird gewährleistet, dass keine neuen Keime aus dem Brunnen in das Leitungsnetz gelangen. Hierbei handelt es sich um eine vorsorgliche Sicherheitsmaßnahme. Die letzten Beprobungen der Brunnen waren unauffällig. Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass weiterhin Chlor in den Haushalten messbar ist.


Wie lange wird die Chlorung fortgesetzt?
Die Chlorung wird fortgesetzt bis die UV-Anlagen, welche zukünftig zu jeder Zeit die mikrobiologische Reinheit unseres in Buch gewonnen Wassers garantieren, in Betrieb genommen werden. Dies erfolgt voraussichtlich Ende September. Wir informieren Sie, sobald die Chlorung beendet ist.


Beprobungen werden zunächst über das vorgeschriebene Maß hinaus fortgesetzt
Vorerst werden die Beprobungen engmaschig weiterbetrieben.

An dieser Stelle möchten wir uns bei den vom Abkochgebot Betroffenen für ihr Verständnis und ihre Mitwirkung bedanken und bitten die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen. Der Dank gilt auch den Gesundheitsämtern des Landkreises Bodenseekreis, sowie des Landkreises Ravensburg welche uns mit Rat und Tat zur Seite stehen sowie den weiteren Zuständigen im Landratsamt, mit denen wir uns regelmäßig ausgetauscht haben. Gerade am Wochenende war dies nicht selbstverständlich und dennoch immer gewährleistet.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Zweckverband Haslach Wasserversorgung



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Wir sind rund um die Uhr für Sie da. Bei Störungen in der Wasserversorgung wählen Sie bitte folgende Telefonnummer:

  0800 - 300 3 999

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