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Feststellung des Wirtschaftsplanes 2025
des Zweckverbands Haslach-Wasserversorgung
Feststellung des Wirtschaftsplans
des Zweckverbands Haslach-Wasserversorgung, Neukirch
für das Wirtschaftsjahr 2025
Gemäß § 81 Abs. 3 der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg in der derzeit gültigen Fassung wird der Feststellungsbeschluss der Verbandsversammlung vom 21. November 2024 zum Wirtschaftsplan 2025 des Zweckverbands Haslach-Wasserversorgung, Neukirch öffentlich bekannt gemacht, nachdem mit Erlass des Landratsamts Bodenseekreis vom 23. Mai 2025 die Gesetzmäßigkeit des Feststellungsbeschlusses nach § 12 Abs. 1 Eigenbetriebsgesetz in Verbindung mit § 81 Abs. 2 Gemeindeordnung bestätigt wurde.
§ 1
Wirtschaftsplan
Euro
Der Wirtschaftsplan 2025 wird festgestellt
1. im Erfolgsplan mit
- Erträgen von 2.570.000
- Aufwendungen von 2.570.000
- Jahresergebnis 0
2. im Liquiditätsplan
a) laufende Geschäftstätigkeit
- Einzahlungen 2.400.000
- Auszahlungen - 1.693.000
- Zahlungsmittelüberschuss 707.000
b) Investitionstätigkeit
- Einzahlungen 0
- Auszahlungen - 1.170.000
Finanzierungsmittelbedarf 1.170.000
c) Finanzierungsmittel
Saldo aus a) und b) - 463.000
d). Finanzierungstätigkeit
- Einzahlungen 1.043.000
- Auszahlungen 580.000
Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf + 463.000
e) Ergebnis Liquiditätsplan
- Änderung des Finanzierungsmittelbestandes 0
3. mit dem Gesamtbetrag
a) der vorgesehenen Kreditaufnahmen (Kreditermächtigung) 1.000.000
b) mit dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen 0
§ 2
Kassenkreditermächtigung
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.000.000
§ 3
Wasserzins
Der Wasserzins wird nach der jeweils gültigen Wasserversorgungssatzung erhoben.
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 wird in der Zeit
von Montag, 16. Juni 2025 bis einschließlich Freitag, 27. Juni 2025
in der Geschäftsstelle des Zweckverbands, Tettnanger Straße 6, 88099 Neukirch
zu folgenden Zeiten: Montag – Freitag von 8 bis 12 Uhr zur Einsichtnahme durch die Bürger,
Abgabepflichtigen und anderen interessierten Einwohner öffentlich ausgelegt.
Der Wirtschaftsplan 2025 tritt am 01. Januar 2025 in Kraft.
Neukirch, 11. Juni 2025
Bürgermeister Reinhold Schnell
- Verbandsvorsitzender -
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