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Einladung zur Verbandsversammlung
am Donnerstag, 15. Mai 2025 um 16 Uhr in der Mehrzweckhalle in Neukirch
Neukirch, 30. April 2025
Am Donnerstag, 15. Mai 2025 um 16:00 Uhr findet in der Mehrzweckhalle in 88099 Neukirch, Schulstraße 17 eine öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung statt.
Tagesordnung:
1. Wahl des Verbandsvorsitzenden
2. Teilregionalplan Energie - 2. Anhörung
- Beschluss Abgabe einer Stellungnahme
3. Bericht über das laufende Bauprogramm 2025
4. UV – Anlage Quellfassung Rohrmoos
- Auftragsvergabe
5. Untersuchungsprogramm Grundwasserwerk Buch
- Auftragsvergabe
6. Brunnenuntersuchung Tiefbrunnen Damoos
– Allgemeine Informationen
7. Trinkwassereinzugsgebietsverordnung
– Allgemeine Informationen
8. Sanierungsprogramm 2026
- Sanierung PW Kenzlerholz - Beschlussfassung
- Sanierung PW Siglisberg - Beschlussfassung
- Sanierung Zuleitung Hochbehälter Damoos – Planungsauftrag
9. Bericht zur allgemeinen Finanzprüfung 2016 – 2022 der GPA
10. Abrechnung von Abwassergebühren für Mitgliedskommunen
- Beschlussfassung
11. Bekanntgaben, Verschiedenes, Anfragen
Im Anschluss findet eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Verbandsvorsitzender
gez. Reinhold Schnell
Bürgermeister
Wir suchen Verstärkung!
Technischer Mitarbeiter / Monteur oder Fachkraft für Wasserversorgungstechnik (m/w/d)
Der Zweckverband Haslach-Wasserversorgung mit Sitz in Neukirch (Bodenseekreis) versorgt in
7 Mitgliedsgemeinden ca. 23.500 Menschen mit Trinkwasser.
Die Wasserabgabemenge an Endkunden beträgt ca. 1,2 Millionen Kubikmeter pro Jahr.
Es werden 3 Wassergewinnungsanlagen, 10 Zwischenpumpwerke und 10 Trinkwasserhochbehälter betrieben.
Das weitläufige Hauptverteilungsnetz erstreckt sich auf eine Länge von rund 300 Kilometer.
Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n
Technischen Mitarbeiter
oder
Fachkraft für Wasserversorgungstechnik
(m/w/d)
in Vollzeit, 100 %
Ihr Aufgabenbereich
- -Organisation und Überwachung aller Maßnahmen zur Instandhaltung und Betrieb der Wassergewinnungsanlagen, Pumpwerke, Hochbehälter und Verteilungsnetz, sowie Sicherstellung der Wasserqualität
- -Neubau und Reparatur von Wasserleitungen, Hausanschlussleitungen, Wasserzählereinbau und -wechsel. Ansprechpartner für Ingenieurbüros, Architekten, Bauherren und Wasserabnehmer in technischen Fragen
- -Rufbereitschaft und Notdiensteinsätze
Wir erwarten von Ihnen
- -Abgeschlossene Ausbildung im technischen/ bauhandwerklichen Bereich
oder Weiterbildung zum geprüften Wassermeister, bzw. Berufsabschluss zur Fachkraft für Wasserversorgungstechnik - -Einsatzbereitschaft und körperliche Belastbarkeit, hohe Flexibilität.
- -Bereitschaft zur Teilnahme an Bereitschaftsdiensten
- -Team- und Kommunikationsfähigkeit, sicheres und freundliches Auftreten
Das können Sie von uns erwarten
- -selbständiges und teamorientiertes Arbeiten in einem abwechslungsreichen Aufgabengebiet
- -unbefristete Beschäftigung in Vollzeit (39 Std./Woche) mit flexiblen Arbeitszeiten und
sicherem Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst in einem motivierten und flexiblen Team - -Leistungsgerechte Bezahlung je nach Qualifikation und Berufserfahrung nach TV-V. Zuzüglich Jahressonderzahlung,
betrieblicher Zusatzaltersvorsorge, Leistungsentgelt, sowie Entschädigung für Rufbereitschaftsdienst und für Nacht- und Feiertagsarbeit. - -Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten mit der Aussicht auf weitere berufliche Entwicklung
Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung an:
Zweckverband Haslach-Wasserversorgung, Tettnanger Straße 6, 88099 Neukirch,
oder per E-Mail an bewerbungen@haslach-wasser.de.
Amtliche Bekanntmachung - Satzungsänderung
Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss
an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung-WVS)
des Zweckverbandes Haslach Wasserversorgung,
Sitz: Tettnanger Str. 6, 88099 Neukirch,
vom 19. Juli 2024
Auf Grund von § 5 des Gesetzes über Kommunale Zusammenarbeit (GKZ) und der §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sowie der §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat die Verbandsversammlung am 19. Juli 2024 folgende Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung des Zweckverband Haslach Wasserversorgung vom 07.10.2013, geändert durch Satzung vom 14.12.2016, geändert durch Satzung vom 27.11.2018, zuletzt geändert durch Satzung vom 19.11.2020, in Kraft seit 01.01.2021
§ 1
§ 23 (Ablesung) erhält folgende Neufassung:
(1) Die Messeinrichtungen werden von Beauftragten des Zweckverband Haslach Wasserversorgung oder auf dessen Verlangen vom Anschlussnehmer selbst abgelesen. Dieser hat dafür Sorge zu tragen, dass die Messeinrichtungen leicht zugänglich sind. Der Verband kann sich zur Übermittlung der Daten auch elektronischer Medien bedienen.
(2) Solange der Beauftragte des Verbandes die Räume des Anschlussnehmers nicht zum Ablesen betreten kann, darf der Verband den Verbrauch auf der Grundlage der letzten Ablesung schätzen; die tatsächlichen Verhältnisse sind angemessen zu berücksichtigen.
(3) Der Verband setzt grundsätzlich digitale Messeinrichtungen mit Funkmodul (Funkwasserzähler) ein, um den Wasserverbrauch zu ermitteln. Diese werden nach Bedarf und am Jahresende elektronisch ausgelesen.
(4) Der Verband ist berechtigt, mit Hilfe der Funkwasserzähler verbrauchsbezogene und trinkwasserhygienisch relevante Daten zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten. Es dürfen insbesondere folgende Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet werden:
- Zählernummer
- Aktueller Zählerstand
- Verbrauchssummen für Tage, Wochen, Monate und Jahre
- Durchflusswerte
- Die Wasser -und Umgebungstemperatur für bestimmte Zeitpunkte
- Betriebs -und Ausfallzeiten
- Speicherung von Alarmcodes (z.B. Leckage – oder Rückflusswerte)
Die in einem Funkwasserzähler gespeicherten Daten dürfen durch Empfang des Funksignals turnusmäßig (mindestens einmal im Jahr) ausgelesen werden, soweit dies zur Abrechnung oder Zwischenabrechnung erforderlich ist. Sie dürfen in gleicher Weise anlassbezogen ausgelesen werden, soweit dies im Einzelfall zur Abwehr von Gefahren für den ordnungsgemäßen Betrieb der Wasserversorgung als öffentliche Einrichtung des Verbandes erforderlich ist.
Zu anderen Zwecken ist eine Auslesung der gespeicherten Daten, auch durch Empfang des Funksignals, nicht zulässig. Ausgelesene Daten dürfen nur zu den genannten Zwecken genutzt oder verarbeitet werden. Die im Funkzähler gespeicherten Daten müssen nach spätestens 500 Tagen gelöscht werden.
(5) Dem Einsatz des Funkmoduls kann der Anschlussnehmer schriftlich widersprechen. Mechanische sowie digitale Messeinrichtungen mit ausgeschaltetem Funkmodul werden von Beauftragten des Verbands oder vom Anschlussnehmer mindestens jeweils zum Jahresende abgelesen bzw. ausgelesen.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01. August 2024 in Kraft.
§ 3
Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich gegenüber dem Zweckverband Haslach Wasserversorgung geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Ausgefertigt!
Neukirch, 19.07.2024
Verbandsvorsitzender
gez.
Reinhold Schnell
Bürgermeister
Die vollständige Wasserversorgungssatzung finden Sie hier.
Zweckverband Haslach Wasserversorgung übernimmt ab sofort die technische Betriebsführung der Wasserversorgung Waldburg
Seit 01.07.2024 hat der Zweckverband Haslach Wasserversorgung die Technische Betriebsführung für die Gemeinde Waldburg übernommen. Die Gemeinde Waldburg war eine der letzten Gemeinden in der Region, die eine eigene Wasserversorgung betrieben hatte.
Das Ziel der Wasserversorgung Waldburg war immer, der Bevölkerung hygienisch einwandfreies Wasser in guter Qualität zur Verfügung zu stellen. Dies war zu jederzeit gewährleistet.
Damit diese gute Qualität auch bei steigenden rechtlichen, technischen und personellen Anforderungen gewährleistet werden kann, hat sich die Gemeinde Waldburg dazu entschlossen, eine Partnerschaft mit dem kommunalen Zweckverband Haslach Wasserversorgung einzugehen.
Ab sofort werden wir als Zweckverband den technischen Betrieb der Wasserversorgung übernehmen. Das betrifft die Kontrollen und die Überwachung der Wassergewinnung und -speicherung, inklusive der Wartung der technischen Einrichtungen, sowie die Instandsetzung des Verteilnetzes im Schadensfall. Auch für neue Hausanschlüsse und den Austausch der Wasserzähler wird der Zweckverband von nun an als direkter Ansprechpartner für Sie zur Verfügung stehen. Auch die Leitungsauskünfte werden künftig beim Zweckverband einzuholen sein. Zudem wird der Zweckverband die technischen Stellungnahmen der Baugenehmigungsverfahren bearbeiten. Dies geschieht jeweils in enger Abstimmung mit der Gemeinde Waldburg als Eigentümerin der Wasserversorgung.
Die gemeindliche Satzung, inklusive des Wasserpreises, wird durch die technische Betriebsführung vom Zweckverband Haslach nicht berührt. Somit werden auch künftig die jährlichen Wasserverbrauchsabrechnungen für die Wasserabnehmer der Gemeinde Waldburg direkt von der Gemeindeverwaltung Waldburg erstellt.
NOTDIENST
0800 - 300 3 999
Öffnungszeiten
Montag - Freitag:
8:00 bis 12:00 Uhr